Bau dir die Zukunft als Zimmerer / Zimmerin !

 

2. Teil/ II: Bau dir die Zukunft als Zimmerer / Zimmerin!
ist der Folgeartikel zur Reihe: Ausbildung und Beruf
Lesen Sie dazu auch weitere Artikel:
Startartikel: Ausbildungsplatzsuche – Eine Harte Nuss?
1. Teil: Mache ein Schülerpraktikum – Denn der Weg ist das Ziel!
2. Teil/ I: Der Zimmererberuf – hat Zukunft !

 

 Traumberuf gefunden – jetzt werde ich Zimmerer / Zimmerin …

Du hast dich entschlossen Zimmerer / Zimmerin zu werden und hast die Zusage von deinem Ausbildungsbetrieb. Das war eine gute Entscheidung! Hier erfährst du welche Dinge du bis zum Start der Ausbildung noch quecken solltest.

Wie gehe ich weiter vor?

In der Regel wird empfohlen einen Vorvertrag abzuschließen, da die Berufsschule bei der Anmeldung dies gerne schriftlich hat. Dieser Vertrag ist ein Versprechen zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden über die Einigung der beiden.
Es ist anzuraten, den tatsächlichen Ausbildungsvertrag sobald wie möglich abzuschließen.
Der Ausbildungsbetrieb schickt den Vertrag an die zuständige Innung oder direkt an die Handwerkskammer. Die Handwerkskammer nimmt die Eintragung in die Handwerksrolle vor. Hier wird auch geprüft, dass der Ausbildungsbetrieb zur Ausbildung zugelassen und berechtigt ist.

Zu Beginn der Ausbildung muss sich der Ausbildungsbetrieb über den Gesundheitszustand des künftigen Azubis vergewissern. Dazu benötigt man ein Ärztliches Attest.
Dies sollte jedoch bei Vorlage vom Betrieb so ausgestellt sein, dass es bis zur Anmeldung zur Zwischenprüfung nicht älter als 14 Monate ist. Ansonsten müsste man dieses Attest wiederholen.

Im Vorfeld ist eine Anmeldung bei einer Krankenkasse nötig, diese wird sich dann in einem Bestätigungsschreiben beim Ausbildungsbetrieb melden.

Für den Arbeitslohn sollte sich der Auszubildende ein Girokonto eröffnen.
In dem Zusammenhang wird der junge Berufsstarter von seiner Hausbank meist über Anlagemöglichkeiten aufgeklärt, um die Vermögenswirksamen Leistungen des Ausbildungsbetriebes in Anspruch nehmen zu können. Dies hat durchaus seine Berechtigung, denn wer die erste Kohle verdient, sollte auch etwas auf die „Hohe Kante“ legen. Der Ferrari sollte noch etwas warten!

Bleibt noch das Finanzamt. Der Auszubildende muss bei seinem zuständigen Finanzamt
eine Steuer-ID beantragen und diese dem Ausbildungsbetrieb mitteilen.

Auch das sollte man als künftiger Zimmerer / Zimmerin wissen….

Mit dem Bestehen der Gesellenprüfung am Ender der Lehrzeit endet auch die vertragliche Vereinbarung des Ausbildungsvertrages.
Der Betrieb ist also nicht verpflichtet den Auszubildenden zu übernehmen.
In der Regel wird dies bereits beim Abschluss des Ausbildungsvertrages geregelt.
Der künftige „Jung-Geselle“ sollte rechtzeitig das Gespräch mit dem Chef suchen.
Es macht einen guten Eindruck, dass man an seiner Zukunft interessiert ist.
Der Betrieb kann früh genug die personelle Planung dahingehend vornehmen.
Positive Beurteilungen während der Ausbildung werden den Arbeitgeber mehr überzeugen der Übernahme zuzustimmen!

Der Auszubildende ist verpflichtet, während seiner Ausbildungszeit ein lückenloses, ordentliches Berichtsheft zu führen. Dies hat er bei der Zwischen- und Abschlussprüfung dem Prüfungsausschuss vorzulegen. Der Ausbilder prüft und unterzeichnet das Berichtsheft in regelmäßigem Turnus.
Dem Azubi hat die Eigenverantwortung dieser Verpflichtung nachzukommen.
Ist das Berichtsheft nicht ordnungsgemäß, kann der Prüfungsausschuss die Teilnahme an der Prüfung verweigern!

Wir hoffen euch nun rund um das Thema Ausbildungsberuf Zimmerer / Zimmerin, umfassend informiert zu haben.

In der heutigen Zeit erfährt der Handwerksberuf einen Hype.
Etwas mit seinen eigenen Händen schaffen und dazu mit nachhaltigen Material zu arbeiten, das der Kreativität kaum Grenzen setzt. Macht durchaus Bock auf Mehr!
Viel Junge Leute finden im Handwerksberuf insbesondere dass des Zimmerers / Zimmerin ihre Bestätigung. Mit einer fundierten Ausbildung in der Tasche, gibt es auch kaum Grenzen nach oben.
Weiterbildung zum Meister sowie zum Bautechniker sind nur einige von vielen Fortbildungsmöglichkeiten.
Das neue, durchlässige Schulsystem eröffnet uns viele mögliche Bildungswege.

Der Beruf des Zimmerer / Zimmerin kann somit ein wichtiger Baustein in deiner Karriere sein!

 

2. Teil/ II: Bau dir die Zukunft als Zimmerer / Zimmerin!
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Der Zimmererberuf – hat Zukunft !

 

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2. Teil/ II: Bau dir die Zukunft als Zimmerer/Zimmerin! 

 

Zimmererberuf ist einer der ältesten Berufe seit Menschen in Häusern leben.

Durch die Bildung von Zünften wurde der Beruf des Zimmerers zu einem unentbehrlichen Handwerk. Qualitätssicherung von besonders wichtigen Arbeitstechniken konnte eben nur durch fundierte Ausbildung gesichert werden.

Der Zimmermann steht für eine ehrbare Berufssparte bis heute wird dieser Beruf mit Tradition verbunden. Sicher hat dazu auch die typische Berufskleidung/ „Zimmererkluft“ seinen Beitrag geleistet.

Aber der Zimmererberuf kann noch mehr….

Technik und Moderne eröffnen diesem Berufsbild viele Möglichkeiten zur Weiterentwicklung. Obwohl Zimmerer ein „Hand“werksberuf ist, steht dies nicht im Widerspruch mit Fortschritt, Moderner Technik und Innovation.

Im folgenden Profil werden die wichtigsten Eigenschaften für den Zimmererberuf dargestellt. Vielleicht ist es ja genau DEIN Beruf!

Profil des Zimmererberuf ´s:

  • Spaß im Umgang mit dem Material Holz
  • Handwerkliches sowie technisches Geschick
  • Räumliches Denken
  • Gute rechnerische Fähigkeiten
  • Teamfähigkeit sowie Eigenverantwortungsbewusstsein
  • Arbeit im Freien bei jeder Witterung
  • Keine Angst vor Höhe

Wenn du dich in den meisten der folgenden Punkte wiederfindest, bist du vielleicht schon auf dem richtigen Weg!

Mehr Erfahrungen und Einblicke gewinnst du sicher in einem vorangegangenen Praktikumz.B. Schülerpraktikum. Link zum Schülerpraktikum

1 Ausbildung – mehrere Wege:

Grundsätzlich beinhaltet die 3 jährige Ausbildung folgende Abschnitte

  1. Ausbildungsjahr Berufsgrundschuljahr
  1. und
  2. Ausbildungsjahr Duale Ausbildung in…
  • Betrieb sowie

(Blockunterricht in der…)

  • Berufsschule und
  • Überbetrieblicher Unterricht

Während der Berufsausbildung findet am Ende des 2. Ausbildungsjahres eine Zwischenprüfung statt. Bereits hier ist es wichtig, sich gut vorzubereiten, da bereits diese Note richtungsweisend sein kann.

Die Abschluss- und Gesellenprüfung legt der Auszubildende zum Ende der 3jährigen Ausbildung ab.

Zur Zwischenprüfung sowie zur Abschlussprüfung stellt der Betrieb eine schriftliche Beurteilung über den Auszubildenden aus.

Die 3 Jährige Ausbildung kann um das Berufsgrundschuljahr in folgenden Fällen verkürzt werden:

  • Bei allgemeiner Hochschulreife
  • Der Fachhochschulreife
  • Einer abgeschlossenen Berufsausbildung

Jedoch sollte dies vor Vertragsabschluss mit dem Ausbildungsbetrieb und den dafür vorgesehenen Stellen abgeklärt werden.

 

Wenn du diesem Link folgst, gibt dir der Zimmererverband Bayern einen Einblick über die Leistungen der Zimmerer- und Holzbaubetrieben sowie einen Überblick über den Tätigkeitsbereich des Zimmererberuf ´s

http://www.zimmerer-bayern.com/36x53x0.xhtml

Bewerbungsunterlagen:

In den meisten Handwerksbetrieben wird immer noch eine schriftliche Bewerbung gefordert mit den üblichen Unterlagen:

  • Tabellarischer Lebenslauf mit Foto
  • Bewerbungsschreiben
  • Zeugnisse
  • Nachweise von bereits erbrachten Praktika

Jedoch ist zu empfehlen, dass man sich immer telefonisch oder persönlich beim Ausbildungsbetrieb selbst rückversichert. Denn Online-Bewerbungen sind im Kommen.

Die Arbeit mit Holz, die handwerkliche Herausforderung und das Arbeiten im Team spricht dich an? Du willst mit kreativen Menschen etwas schaffen und bauen? Der Zimmererberuf könnte dein Weg sein in ein vielseitiges und interessantes Berufsleben!

Mach dich auf den Weg und informiere dich! Im Fachbetrieb, den Innungen und Verbänden kannst du noch mehr erfahren und „BAU“ auf deine Zukunft.

 

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