Lawinengefahr im Skigebiet – Und Dachlawinen vor der eigenen Haustür! Eine Gefahr die oft unterschätz wird. Was können sie tun? – Lesen sie weiter!
Über die Ferientage kam er endlich! Der Schnee! Wir haben ihn wirklich genossen.
Die Kinder konnten ausgiebig Schlittenfahren. Der Winter tauchte unsere Landschaft
In ein weiße Schneedecke und Zuhause wartete ein gemütliches Feuer im Kachelofen.
Leider ist die schöne Pracht schon wieder am dahin schmelzen und die Temperaturen steigen wieder an. In den Bergen wurde Lawinengefahr ausgesprochen. Bekannte von uns, die über Silvester auf einer Hütte verbringen wollten, mussten kurzfristig umdisponieren. Die Hütte war wegen Lawinengefahr gesperrt.
Das alles hat schon seine Richtigkeit. Denn es ist gut, wenn früh genug Gefahren erkannt und gebannt werden.
Auch zu Hause im Eigenheim herrscht bei diesen Temperaturen „Lawinengefahr“!
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei Regenfällen und Temperaturanstiegen, wie bei uns in den letzten Tagen, oftmals unvorhergesehen die Gefahr von oben kommt.
Gut isolierte Dächer halten den Schnee auf den Dachflächen. Können aber in dieser Zeit ins Rutschen kommen. Schon oft wurde dabei ein Passant unfreiwillig mit einer Ladung Schnee überrascht.
Das kann durchaus nicht ungefährlich sein!
Der Bericht von Merkur-online.de verdeutlicht den Sachverhalt nochmal genauer:
http://www.merkur-online.de/aktuelles/wirtschaft/dachlawinen-wann-hausbesitzer-haften-muessen-29343.html
Was kann man dagegen tun?
Achten sie darauf, dass Ihre Schneefangstangen bzw. Schneefanggitter gut intakt sind.
Mittlerweile gibt es auch Schneestopphacken,
damit kann man die Schneelast am Dach besser verteilen.
Bei einer Dachneigung ab 45 Grad, empfehlen wir als Fachbetrieb, in der Mitte der Dachfläche eine zusätzliche Absicherung. Um somit die erste Schneelast abzufangen. Das gibt zusätzliche Sicherheit.
Wir als Braas System Partner haben für sie unter diesem Link eine gute Auswahl an solchen Dachsystembauteilen:
http://www.braas.de/produkte/katalog/dachsystemteile-schneesicherung.html
Prüfen Sie in punkto Dachlawinen auch Ihre Versicherung!
Sie als Eigenheimbesitzer oder Vermieter von Wohnanlagen, werden auch hier wieder in die Haftung genommen, sofern sie Ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkommen. Es ist regional unterschiedlich inwieweit sie haftbar gemacht werden können. Klären Sie das mit ihrer Haftpflichtversicherung ab.
Wenn Sie noch mehr über Eigentümerhaftung wissen möchten,
besuchen Sie folgende Links:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/d1/dachlawine.htm
https://www.rechtsindex.de/urteile/dachlawine
Hier fallen die jeweiligen Rechtsurteile durchaus unterschiedlich aus.
Mehr können Sie nicht tun.
Man kann Dachlawinen nicht vermeiden. Das ist wie in der Natur, in den Bergen, es gibt sie einfach. Uns ist es jedoch sehr wichtig, Sie darauf aufmerksam zu machen.
Damit Sie gut über den Winter kommen und Ihnen nichts passiert.
Gehen Sie also bei diesen Tagen bewusster um ihr Haus und achten sie auf ratternde Geräusche von oben. Das ist ein Signal für eine Dachlawine.
Passen Sie gut auf sich auf!